Briefwahl / Wahlbenachrichtigung / Wahllokal

Da viele Bürger zur Stichwahl Fragen haben, hier noch einmal die wichtigsten Informationen im Überblick:

Für die Stichwahl erhalten Hallenserinnen und Hallenser keine neue Wahlbenachrichtigung. Das auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl eingetragene Wahllokal ist auch für die Stichwahl gültig.

Wahlberechtigte können auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung das Stimmrecht per Briefwahl oder im Wahllokal ausüben, wenn sie sich persönlich ausweisen.

Informationen zu Wahllokalen erhalten Wählerinnen und Wähler auf der städtischen Internetseite unter: Halle – Wahlen sowie unter Telefon 0345/2210.

Für die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist ein förmlicher Antrag zu stellen:

Die Briefwahlbüros in den Bürgerservicestellen haben bis Freitag, 25. Oktober, geöffnet – hier die Öffnungszeiten: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Wahlen/Oberbuergermeisterwa-10088/Allgemeine-Informationen/.

Wer bereits vor dem ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27. Oktober beantragt hat, muss dies nicht erneut tun.

Wahlergebnis:

Das Wahlergebnis vom 13. Oktober und die Verteilung der Stimmen in den Stadtteilen, könnt ihr hier abrufen: https://wahlergebnisse.halle.de

Nun allen ein schönes Wochenende !!!

 

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