hello Heidebad
Baden in Halle

Dein Freibad in Halle und Umgebung !

Im Naturbad in Halle (Saale), finden Sie am feinkörnigen Sandstrand Ihre wohlverdiente Ruhe und Entspannung.

Bei uns genießen Sie die Natur pur, schwimmen in klarem, sauberem Wasser, können ausgiebig Sonnenbaden und sich anschließend auf einem schattigen Platz unter den Bäumen und auf unseren weitläufigen Gelände am Heidesee niederlassen.

Für FKK-Freunde steht im Heidebad ein separater Strand der Toleranz mit Beachvolleyball und Tischtennis zur Verfügung.

Der Badesee zeichnet sich durch einen kinderfreundlichen, flachen Strandbereich aus und ist ideal für Familien mit kleinen Kindern. Im Freibad finden Sie alles, was Ihr Herz begehrt: einen Spielplatz, Tischtennis, Volleyball, Fußballwiesen und mehr.

Wenn Sie eine sportliche Abwechslung und Herausforderung suchen, finden Sie diese am Heidesee. Verbringen Sie schöne Stunden im Abenteuerspielplatz, beim Walken oder der Wanderlust. Sauberkeit und Service ist uns sehr wichtig.

Für Ihr leibliches Wohl, kühle Getränke, Eis oder frische regionale Speisen, steht unser freundliches Team im Strandcafé.

Täglich sorgen Rettungsschwimmer des DLRG für sicheres Baden.

Haus- und Badeordnung

Zweck

  1. Die Haus- und Badeordnung dient zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des Freibades, um das Wohlbefinden der Besucher und Badegäste gewährleisten zu können.
  2. Die Einhaltung der Haus- und Badeordnung ist im Interesse der Allgemeinheit von allen entgeltlichen und unentgeltlichen Besuchern oder Badegästen einzuhalten und verbindlich. Mit dem Betreten der Einrichtung wird die Haus- und Badeordnung anerkannt.

Zulassung, Alter und Einschränkungen für den Badebetrieb

  1. Von der Benutzung des Bades sind folgende Personen ausgeschlossen:
    – Personen mit ansteckenden Krankheiten und offenen Wunden,
    – Personen, die unter Einfluss von Sucht- und Rauschmitteln stehen.
  2. Kindern bis zur Vollendung des 9. Lebensjahrs ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer aufsichtsfähigen Person ab 18 Jahre gestattet.
  3. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistiger Behinderung ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

Aufsicht, Beschwerden und Wünsche

  1. Das Personal des Betreibers hat für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen, die trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen oder für längere Zeit ein Hausverbot zu erteilen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  3. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden nehmen die Mitarbeiter des Bades oder die Geschäftsleitung entgegen.

Öffnungszeiten, Einschränkungen und Hinweisschilder

  1. Die Öffnungszeiten werden durch www.dein-freibad.de veröffentlicht. Die Geschäftsleitung des Bades kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.
  2. Die Hinweisschilder für die im Bad befindlichen Einrichtungen sind bitte zu beachten.
  3. Für Schulklassen, Vereine und sonstige Benutzergruppen gelten besondere Bestimmungen.

Verhalten im Bad

  1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden. Störungen, Belästigungen und Behinderungen anderer Badegäste sind zu unterlassen.
  2. Das Abspielen jeglicher Musik ist untersagt.
  3. Das Angeln im gesamten Gelände ist untersagt.
  4. Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bei schuldhafter Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen der Einrichtung sollte sofort das Personal oder der Betreiber benachrichtigt werden.
  5. Sofern nichts anderes festgelegt wurde, stehen die Toiletten und sanitären Anlagen der Einrichtung jedem Badegast kostenfrei zur Verfügung.
  6. Es ist strengstens untersagt, seine Notdurft im Badegewässer zu verrichten.
  7. Der Aufenthalt im Wasser am Textilstrand ist nur mit der üblichen Badebekleidung gestattet. Ob sie den Anforderungen entspricht, entscheidet allein das Personal.
  8. Nichtschwimmer dürfen nur den Nichtschwimmerbereich benutzen.
  9. Die Benutzung der Wasserrutschen durch den Badegast erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 7 Jahren sollten die Wasserrutschen nur unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson benutzen.

Verhalten im Bad – Strand der Toleranz

  1. Am Strand der Toleranz wird Nacktheit weitgehend vom Betreiber geduldet. Im dafür gekennzeichneten Bereich ist die Nacktheit in Strandnähe ausdrücklich erlaubt und stellt in keinem Fall eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG dar.
  2. Am Strand der Toleranz des Heidebades drohen keine Bußgelder oder Ähnliches für Nacktbaden. Doch auch die Freunde der Freikörperkultur sind angehalten, stets freundlich und sachlich mit Freunden der Textilien umzugehen.
  3. Den Besuchern steht es frei, aufgrund witterungsbedingter Einflüsse oder bei sportlichen Aktivitäten, den FKK-Bereich auch mit Badetextilien zu nutzen.

Schäden, Haftung, Fundsachen und Einhaltung

  1. Schäden oder Verletzungen, die der Badegast erleidet, müssen unverzüglich dem aufsichtführenden Personal gemeldet werden. Berechtigte Schadenersatzansprüche müssen schriftlich bei der Geschäftsleitung: Bäder- und Eventmanagement GmbH, Am Heidebad 10, 06126 Halle (Saale) geltend gemacht werden.
  2. Es wird nicht für Schäden gehaftet, die durch Verstoß gegen die Anweisungen des Personals oder die Haus- und Badeordnung entstehen.
  3. Der Badegast benutzt das Bad auf eigene Gefahr, unbeschadet der Pflichten des Betreibers.
  4. Der Betreiber hat die Verkehrssicherungspflicht des Objektes einzuhalten. Bei Schädigungen durch höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  5. Für Beschädigungen und Abhandenkommen von persönlichen Besitz oder Eigentum des Badegastes haftet der Betreiber nicht (z.B. Geld, Wertsachen, Kleidung, Fahrräder, Fahrzeuge usw.).
  6. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über die gefundenen Gegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Gastronomische Einrichtungen, Speisen und Getränke

  1. Sowohl den unentgeltlichen Besuchern der gastronomischen Einrichtungen als auch den entgeltlichen Besuchern des Freibades, ist es nicht gestattet, Speisen und Getränke mitzuführen. Diese Regelung behält Ihre Gültigkeit, sofern sie für den Besucher keine unangemessene Benachteiligung darstellt. Die Beurteilung dieser Sachlage obliegt dem Betreiber.
  2. Der Verstoß, als auch der Versuch eines Verstoßes gegen die Haus- und Badeordnung berechtigen den Betreiber dazu, Personen den Zutritt zu verweigern, aus dem Bad zu verweisen oder für längere Zeit ein Hausverbot zu erteilen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.


Sollten Teile dieser Hausordnung unwirksam sein oder werden, so behalten alle anderen Bestimmungen der Hausordnung ihre Gültigkeit

Baderegeln
  • Lasst eure Kinder am und im Wasser nie aus den Augen. Eltern oder Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht und die Verantwortung, nicht der Rettungsschwimmer.
  • Kinder, die nicht schwimmen können, sollten Schwimmflügel tragen.
  • Nichtschwimmer dürfen nur den Nichtschwimmerbereich nutzen und nur bis zur Brust ins Wasser gehen.
  • Schubst andere nicht ins Wasseroder titscht sie unter. Nehmt Rücksicht, insbesondere auf Kinder und Ältere.
  • Ruft nie grundlos um Hilfe. Aber helft anderen, wenn sie in Gefahr sind.
  • Haltet im eigenen Interesse Freibad, Strand, Wasser und Wald sauber.
  • Liebe Raucher, bitte benutzt Aschenbecher und nicht den Sandstrand.
Belehrung Gruppen
  • Baden und Schwimmen ist eine schöne Beschäftigung. Jedoch ist zu jederzeit Achtsamkeit geboten.
  • Ein Rettungsschwimmer entbindet Erzieher/Betreuer nicht von der Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder/Personen. Sie tragen immer zu 100% die Verantwortung!
  • Vor jedem Besuch des Heidebades sind die Kinder/Personen vom Erzieher/Betreuer über richtiges Verhalten im und am Wasser zu belehren.
  • Erzieher Betreuer müssen iederzeit über den Aufenhaltsort seiner Kinder Personen im Heidebad informiert sein. Regelmäßige Zählungen, mindestens aller 30 Minuten, sind durchzuführen.
  • Kleinkindern sind Toilettengänge nur in Begleitung eines Erziehers/Betreuers gestattet.
  • Erzieher/Betreuer sollten sich im Heidebad so verteilen, dass sie den größtmöglichen Überblick haben und stets in direkter Griffnähe sind. Ideal wären 3 Erzieher/Betreuer für eine Gruppe: 1 Person im Wasser, 1 Person an der Wasserkante und 1 Person bei den Decken/Sitzplätzen.
  • Kinder/Personen dürfen nur in Begleitung der Erzieher/Betreuer baden und schwimmen.
  • Schwimmhilfen alleine bieten keine Sicherheit. Nichtschwimmer müssen Schwimmhilfen tragen, dürfen sich nur im Nichtschwimmerbereich aufhalten und nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Auch Kinder/Personen mit grundlegenden Schwimmfähigkeiten dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt in und an das Wasser.
  • Der Abenteuerspielplatz im Kletterwald darf nur in Begleitung eines Erziehers/Betreuers von den Kinder/Personen genutzt werden.
  • Den Anweisungen des Heidebad-Teams ist zu jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
Textil Strand Heidebad

Baden an Halles schönstem Textilstrand

Sommer, Sonne, Sonnenschein… Badespaß und einfach am schönen Sandstrand entspannen. Besuchen Sie den idyllischen Sandstrand am südlichen Rand der Dölauer Heide in Halle (Saale).

Nacktbaden in Halle (Saale) – FKK am Strand der Toleranz

Beim Kurzurlaub am Heidesee zeigen Hallenser gern Haut. Spätestens beim Baden fallen die letzten Hüllen. Doch einigen reicht das nicht, sie wollen auch nackt Tischtennis oder Volleyball spielen. Wir bieten einen separaten großen Strand der Toleranz an.

Strand der Toleranz Heidebad
Kinderbereich im Heidebad

Nichtschwimmer Kinder Bereich

Ein großzügiger Nichtschwimmerbereich bietet speziell Kleinkindern optimale Bedingungen. Ob unsere Rutsche, die Sonnensegel oder das Burgen bauen. Dem Badespaß im Heidesee steht nix im Weg.

DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Die Bäder- und Eventmanagement GmbH ist Mitglied und arbeitet mit dem regional tätigen DLRG Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. zusammen. Vor allem bei der Absicherung von Veranstaltungen aber auch im Badebetrieb übernehmen die Mitglieder des Vereins eine tragende Rolle im Heidebad.

DLRG im Heidebad
Eintritt Heidebad

Familienfreundliche Eintrittspreise

  • Kinder bis 4 Jahre – kostenfrei
  • Kinder 5 bis 14 Jahre – 5,00 €
  • Schüler & Studenten – 6,00 €
  • Erwachsener – 7,00 €
  • Feierabendkarte (ab 2h vor Schließung) – 3,00 €
  • Zehnerkarte – 60,00 €

Deine aktuelle Wassertemperatur 04.01.24

Die aktuelle Wassertemperatur in Deinem Heidesee :

  • Heidesee in Nietleben: 5 Grad Celsius

Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst. Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.

Wassertemperatur Heidebad
Laptop Strand Heidebad

Wir sind stets bemüht, alle Informationen über das Heidebad so aktuell wie möglich zu halten. Sollten Sie dennoch einen Fehler finden oder eine Information vermissen, freuen wir uns über Ihre Mitteilung hierzu. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Telefon erreichen. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Surfen und freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Freibad.

#Strandcafé
#Umweltschutz