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Kleinkinder immer im Auge behalten

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Nach dem tödlichen Badeunfall am Donnerstag im Dresdner Freibad, appelieren wir an alle Eltern, gemeinsam als Freibad-Betreiber mit der DLRG, die eigenen Kinder immer in Sichtnähe zu behalten.

Wie oft rennt das Kind weg und man verliert es aus dem Auge. Stress oder andere Faktoren sorgen für Unachtsamkeit und in Folge zur Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Leichtsinn kann tödlich enden.
Laut Badeordnung ist Kindern bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer aufsichtsfähigen Person ab 18 Jahre gestattet.
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